EU DROHNENVERORDNUNG

EU 2019/945 & 2019/947

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser! Das Jahr 2021 bringt u.A. die neuen EU-weiten Regelungen hinsichtlich des Fliegens unbemannter Luftfahrzeuge mit sich. Dies wird zwar als Drohnenverordnung bezeichnet, soll aber sowohl das Fliegen unbemannter Luftfahrzeuge am Modellflugplatz, aber auch alle privat oder gewerblich betriebenen Drohnen erreichen.

 

Was bedeutet dies aber ganz allgemein: das bisher gültige Luftfahrtgesetz hatte im Paragraph 24ff bestimmt, welches Luftfahrzeug überhaupt "zugelassen" werden muss. Die vom Staat Österreich damit beauftragte Behörde war und ist die Austro Control GmbH. Das "wie" und "wofür" und unter "welchen Bedingungen" zugelassen werden musste, wurde in der Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsverordnung Nr. 67 (kurz. LBTH67) festgelegt. Wir erwähnen dies deshalb noch, weil die LBTH67 ihre Bedeutung nicht ganz verloren hat.

Allgemein

Die EU bzw. ihre damit auf Europniveau beauftragte Behörde EASA (European Aviation Safety Agency) hat bei der Erstellung der Regulative im Wesentlichen eine Bewertung des Risikos für Personen und Sachen am Boden und in der Luft durchgeführt. Entsprechend dieses Risikos wurden drei große Kategorien erstellt:

Quelle: Austro Control GmbH, dronespace.at

OPEN

Offen

SPECIFIC

Spezifisch

CERTIFIED

Zertifiziert


Quelle: Austro Control GmbH, dronespace.at

OPEN - OFFEN

Die Idee dieser Gruppe war augenscheinlich 80% der am Markt befindlichen "Drohnen" zu erreichen. Hier werden Drohnen bis 25kg geregelt und Fälle abgedeckt die sich auf das Befliegen von besiedelten Gebieten bzw. das Überfliegen von Menschen bezieht.

 

Vier Dinge scheinen uns hier wichtig

1) Die EU geht von einer Herstellerspezifischen Kennzeichnung (CE-Kennzeichnungsgruppen) aus, welche die Gewichtsklassen bestimmen!

2) Der Unterschied des Begriffes beteiligte und unbeteiligte Personen ist wichtig

3) Entgegen dem Punkt 2) gibt es noch den Begriff der Menschenansammlung

4) Besiedeltes/bebautes Gebietes, ein Begriff der unter diesen Unterkategorien der OPEN Gruppe eine wichtige Rolle spielt!

Auf alle 4 Punkte gehen wir unter dem Reiter "OPEN" noch weiter und genauer ein.

SPECIFIC - SPEZIFISCH

Kurz gesagt, hier finden alle Drohnen Ihre regulativen Bestimmungen die nicht mehr unter der Kategorie OPEN untergebracht werden können. Also in etwa jene Drohnen die über 4kg über besiedeltem Gebiet fliegen müssen, generell höher als 120m (über Startplatz) fliegen wollen ... etc. Wichtig: hier sind nicht jene Geräte einzuordnen die KEINE CE Zertifizierung vom Hersteller haben, dafür hat die Austro Control eine andere Übergangsregelung festgelegt.
"Leider" hat unter dieser Specific Gruppe die LBTH67 Ihre Gültikeit behalten - mehr dazu aber unter dem Reiter "Certified - Zertifiziert".

CETIFIED - ZERTIFIZIERT

Hier werden von der EASA die "schweren" Geräte genauer betrachtet, deren Zulassungsbestimmungen festgelegt. Dies sind Geräte die z.Bsp. für den Personenverkehr zugelassen werden sollen. Im Rahmen dieser Seiten der UAV-AUSTRIA werden wir diese Gruppe gar nicht behandeln.

CE Kennzeichnung

Die EASA wollte eine Übersicht an Drohnenkategorien schaffen die der Hersteller auf seinen Geräten aufdrucken sollte - eigentlich smart, doch von der Industrie bis heute noch nicht erst genug genommen als dass es eine solche Kennzeichnung schon geben würde. Jetzt ist bedenklich dass die gegenständliche EU Verordnung schon im May 2019 veröffentlicht wurde und die Hersteller eigentlich eine solche Kennzeichnung "einphasen" hätten können, was aber selbst bei Produkten die dieser Tage ausgeliefert werden noch nicht passiert ist. ACHTUNG: die Kategorien wie oben beschrieben gelten ausschließlich für Geräte mit einer solchen Kennzeichnung! Für Geräte ohne CE Kennzeichnung gibt es aber dennoch eine "Daseinsberechtigung" wenn auch befristet und zu geänderten Bedingungen die - aus unserer Sicht - korrigiert gehören, weil weder Praxisgerecht noch nachvollziehbar. Genaueres hierzu in der Kategorie "Offen".