Grundlagen und Begriffsbestimmung

 

Drohnenverordnung: in der Vergangenheit wurden "nur" die Multikopter als Drohnen bezeichnet. Dies war bisher eher immer militärischen Objekten vorbehalten. Seit der Veröffentlichung der EU Verordnung 945&947/2019 hat sich dies ganz offiziell geändert. JEDES ferngelenkte unbemannte Flugobjekt hat nun die Bezeichnung "Drohne" erhalten. Was vielleicht nicht sofort in der Öffentlichkeit aufgenomme wurde ist, dass nun auch jedes Modellflugzeug den Titel "Drohne" trägt. Kurzerhand sind unten genannten Begriffe wie "Kenntnisnachweis" und "Registrierung" für jeden Modellbauer anwendbar. Doch hier kommt eine gute Nachricht vorweg um diese Neuerung etwas zu entschärfen: in einer Aussendung des Aeroclubs vom 29.12.2020 wurde festgestellt, dass in Abstimmung zwischen dem Ministerium, der Austro Control und Aeroclub die Pflicht zum Kompetenznachweis für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen im Rahmen eines der bei der ACG gemeldeten 58 Modellflugplätze zumindest bis 31.12.2022 aussetzt. Freiwillig kann der Kenntnisnachweis jedoch jederzeit abgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Kenntnisnachweis besteht aber vor allem auch dann, wenn Modellflug zum Beispiel Hangflug abseits eines Modellflugplatzes durchgeführt wird oder Nachbars Wiese zum Modellfliegen gewählt wurde.

 

Es werden Ihnen auf den kommenden Seiten immer wieder zwei Begriffe besonders auffallen. Über diese wird dort berichtet als wären sie selbstverständlich. Werden sie bestimmt auch irgendwann werden, doch wir wollen diese beiden Begriffe kurz aufgreifen und erklären:

Kenntnisnachweis (Kompetenznachweis)

Registrierung

Kenntnisnachweis

Der Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges birgt Risiken. Die EASA hat diese als Bodenrisiko und Luftrisiko beschrieben. Dies umfasst im Wesentlichen alle Gefahren die von einer Drohne ausgehen, sowohl für Personen oder Gegenstände (Dinge/Sachen) am Boden als auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Wie sich an Hand des Begriffes Bodenrisiko erahnen lässt, wird durch den Betrieb einer Drohne je nach maximalem Abfluggewicht eine unterschiedliche Gefahr ausgehen. Wie schon in vergangener Zeit hat die EASA eine Gewichtskategorie von 250g wohl als Spielzeug erachtet, doch neuerdings reicht aus dass auf Drohnen dieser Gewichtsklasse ein Sensor zur Aufzeichnung schützenswerter personenbezogener Daten erfolgen könnte. Kurz gesagt: ist die Drohne leichter als 250g kann sie nur dann als Spielzeug und nicht weiter registrierungspflichtig erachtet werden, wenn sie nicht mit einer Kamera ausgestattet ist. Dies erscheint einleuchtend, wenn die Kenntnisse eines Drohnenpiloten auch die Bedingungen um den Datenschutz inkludieren.

Die Austro Control als östereichische Flugsicherheitsbehörde hat nun in Abstimmung mit der EASA einen Prüfungsfragenkatalog erstellt (www.dronespace.at), der einem Piloten egal welcher Kategorie als Minimumanforderung ans Wissen abfragt. Natürlich kann im Rahmen einer Prüfungsvorbereitung der Fragenkatalog durchgearbeitet werden, bis man sich fit fühlt und zur Prüfung antreten kann. Diese findet online statt und erfordert 75% richtig beantworteter Fragen. Bei 40 gestellten Fragen (aus einem Pool an 200) werden Themen zu

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Btriebliche Verfahren
  • Allgemeine UAS Kunde

abgefragt. Besteht man diese Prüfung, erhält man eine Zertifikat das wie ein "Drohenführerschein" gehandelt wird und in etwa so aussieht:

 


Registrierung

Es erscheint logisch, dass angesichts des Boden- oder Luftrisikos das beim Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ausgeht, der Betreiber (Pilot) zukünftig die Verantwortung übernehmen muss und dessen Drohne mit einer auf den Piloten abgestimmten Registrierung verbunden ist. Dies entspricht der im KFZ Verkehr üblichen Kennzeichentafel. Für die Registrierung auf der Webseite der Austro Control - www.dronespace.at - wird ein persönlicher Identifikationsnachweis (oder Handysignatur) ebenso benötigt wie eine Versicherungspolizze die das entsprechende Haftpflichtrisiko abdeckt.

Die dabei ausgestellte Registrierungsbestätigung beinhaltet eine Registrierungsnummer die in alle unbemannte Luftfahrzeuge (unter der Registrierung) anzubringen ist.

 

Da in den Bestimmungen die Obmännder der Modellflugplätze die Verantwortung für Registrierung (und später Kenntnisnachweis) übernehmen, wird zu erwarten sein, dass Statuten des Vereines genau diese Umstände zur Bedingung für den Modellflugbetrieb festlegen werden.